Die Pluralinitiative «Schutz des Feusisgartens» bleibt gültig: Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde dagegen abgewiesen. Die Richter bestätigen, dass die Initiative die Einheit der Materie wahrt, eindeutig ins Zuständigkeitsgebiet des Stimmvolks fällt und mit höherem Recht vereinbar ist. Ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist offen.
Neue Bauten stark begrenzen
Die IG Pro Feusisgarten zeigt sich erfreut und sieht geringe Erfolgschancen für einen Weiterzug. Die Initiative will den Feusisgarten schützen und neue Bauten stark begrenzen. Dies würde die Pläne der Feusisgarten AG beeinträchtigen, die ein modernes Kur- und Seminarhotel mit mehreren Neubauten plant. Am Ende dürfte das Stimmvolk über die Zukunft des Areals entscheiden.