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Kanton
25.10.2025
23.10.2025 17:36 Uhr

Märchler «Geldesel» wurde verurteilt

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: sg.ch
Das Strafgericht bestrafte einen 64-jährigen Schweizer wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe.

Der 64-jährige Angeklagte aus der March wurde vom Strafgericht wegen Geldwäscherei schuldig gesprochen. Er hatte sein Bankkonto Kriminellen zur Verfügung gestellt, die über ihn mehr als 207'000 Franken aus mutmasslichen Online-Betrugsfällen ins Ausland transferierten. Dafür wurde er als sogenannter «Money Mule» («Geldesel») eingesetzt.

Der Mann, der sich selbst verteidigte, hatte zuvor bei Online-Investitionen Geld verloren und hoffte, durch die Zusammenarbeit mit vermeintlichen Vermittlern einer «Zentralbank in England» sein Geld zurückzuerhalten. Er erhielt für die Transaktionen nie Zugriff auf die versprochene Provision, gewährte den Tätern jedoch Zugang zu seinem Computer.

Das Gericht glaubte ihm, dass er die Illegalität seines Handelns nicht erkannt hatte, und verurteilte ihn deshalb nur wegen eventualvorsätzlicher Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen auf drei Jahre (der Tagessatz wird laut Gerichtspräsident noch festgelegt, dürfte aber zwischen 70 und 80 Franken zu liegen kommen). Zudem hat er die Verfahrenskosten in der Höhe von mehreren tausend Franken zu bezahlen und wird einem Privatkläger, der ihm über 62 000 Franken zukommen liess, dieses Geld zurückzahlen müssen. Ein weiterer Privatkläger verzichtete vor Gericht auf seine Forderung von 2350 Franken, nachdem er von der aktuellen Lebenssituation des Angeklagten erfahren hatte.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wird vom Angeklagten aber akzeptiert.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 20. Oktober 2025. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung:

Redaktion March24 & Höfe24