Kantonsrat Daniel Kälin (SVP, Einsiedeln) schreibt in einer Kleinen Anfragen vom 4. Oktober, dass die Zahl der Asylsuchenden in der Schweiz laut Prognose des Bundes stetig zunehmen wird. «Die Kantone sind verpflichtet, diese vom Bund zu übernehmen und sie anschliessend auf die Gemeinden zu verteilen. Viele Gemeinden geraten dadurch in erhebliche Schwierigkeiten, eine geeignete Unterkunft für die Asylsuchenden zu finden», heisst es. Ein Grund dafür sei der derzeitige Wohnungsmangel, der es den Gemeinden zusätzlich erschwere, passenden Wohnraum bereitzustellen. Deshalb würden Gemeinden vermehrt auf Lösungen wie den Bau von Containersiedlungen oder die Umnutzung öffentlicher Gebäude setzen, um einer Ersatzabgabe an den Kanton zu entgehen. Zu diesen Ersatzabgaben stellte Kälin drei Fragen, die nun vom Regierungsrat beantwortet wurden.
Aus welchen Faktoren setzen sich Ersatzausgaben zusammen?
Als erstes wollte Daniel Kälin wissen, aus welchen Faktoren sich die Ersatzabgaben für Asylsuchende pro Tag zusammensetzen. Wie das Volksdepartement schreibt, wird die Ersatzabgabe im kantonalen Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz vom 21. Mai 2024 geregelt. «Muss der Kanton zugewiesene Personen einer pflichtigen Gemeinde übernehmen, so wird die Abgeltung des Bundes einbehalten und von der pflichtigen Gemeinde zusätzlich eine Ersatzabgabe erhoben, die nach Zahl und Aufenthaltsdauer der zugewiesenen Personen progressiv ausgestaltet wird», heisst es in der Antwort. Und: «Die Leitidee der diesbezüglichen Gesetzes- und Verordnungsgebung zielt auf eine gleichmässige, vom Solidaritätsgedanken geprägte, proportionale Verteilung der Asylsuchenden auf die verschiedenen Gemeinden ab.»
Kaufen sich «reiche» Gemeinden einfach frei?
Kälin wollte zudem wissen, ob die Ersatzabgaben nicht ein Mittel seien, mit dem sich «reiche» Gemeinden aus ihrer Pflicht, der Unterbringung von Asylsuchenden, «herauskaufen» können? Das Volkswirtschaftsdepartement schreibt dazu: «Grundsätzlich kann es aufgrund der hohen Zahlen im Asylwesen vorkommen, dass eine Gemeinde in Bezug auf die Aufnahmekapazität vorübergehend vom Soll abweicht. Bis anhin wurde jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden ihr Möglichstes tun, um ihren Pflichten nachzukommen.»