Während der diesjährigen Kantonsratswahlen hätten in diversen Gemeinden «wildfremde» Personen kandidiert, ohne Wohnsitz in besagter Gemeinde, kritisierte Willy Gisler (SVP) an der September-Session. Der Anspruch an das Kantonsratswahlgesetz müsse sein, dass die eigene Gemeinde fair im Kantonsrat vertreten sei. Entsprechend forderte er eine Wohnsitzpflicht.
Die Mehrheit des Parlament sah dies aber anders. Eine Wohnsitzpflicht würde das Wahlrecht der Bevölkerung einschränken, sagte Jonathan Prelicz (SP). Dominik Stocker (GLP) fügte an, dass die Wahl eines Kandidaten in der Kompetenz der Stimmbürgers liege. Eine Wohnsitzpflicht käme einer Bevormundung gleich.
