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13.08.2024

Blaufahrt mündet im Kühlergrill

Bild: Unsplash: Engin Aykurt
Ein 86-jähriger Ausserschwyzer hatte wohl etwas gar tief ins Glas geschaut. So war er im Februar gegen 18.30 Uhr mit seinem Auto und einer Atemalkoholkonzentration von 5,4 mg/l (rund 1,08 Promille) auf der Strasse unterwegs. Das hatte Folgen.

Vor einem Fussgängerstreifen musste der 86-Jährige abbremsen. Als er wieder losfahren wollte, rollte er unversehens rückwärts und krachte in den Kühlergrill des nachfolgenden Fahrzeugs. Der Geschädigte signalisierte ihm, dass er anhalten solle – doch den Senior kümmerte dies nicht und er fuhr einfach weiter. Es dauerte eine Weile, bis ihn die Polizei ausfindig machen konnte – und damit konnte sie erst rund eine halbe Stunde später Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit durchführen.

Blaufahrt kommt ihn teuer zu stehen

So muss er sich nicht nur vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und fahrlässige Verletzung der Verkehrsregeln durch Nicht-Beherrschen des Fahrzeugs, sondern auch versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand (Alkohol) vorwerfen lassen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte ihn darum zu einer bedingten Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 110 Franken, bei zwei Jahren Probezeit. Zudem muss er 2780 Franken Busse und 1160 Franken Verfahrenskosten blechen.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24