Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
03.08.2024
26.07.2024 14:52 Uhr

Bruder sollte bei Drogentests den Kopf hinhalten

Bild: zeit.de
Ein 56-jähriger Türke geriet unter Drogen und ohne Ausweis in eine Polizeikontrolle und gab sich dabei als sein Bruder aus. Der Plan ging nicht auf.

Ganz übel spielte ein 56-jähriger Türke aus dem Kanton St.Gallen seinem Bruder und seiner Schwester mit. Im vergangenen Jahr nahm er wiederholt den Schlüssel für das Auto seines Bruders aus der Wohnung seiner Schwester im Kanton Zürich und fuhr ohne ihre Einwilligung damit herum. Daneben konsumierte er innerhalb der vergangenen drei Jahre mehrmals täglich Marihuana und zwei Gramm Kokain pro Woche.

Falsche Personalien bei Polizeikontrolle

Im Februar kam es dann zum Eklat. Bei der Autobahnausfahrt Pfäffikon geriet er in eine Polizeikontrolle. Dabei wurde er mit 140 Mikrogramm Kokain und 5,6 Mikrogramm THC (berauschender Wirkstoff von Cannabis) im Blut erwischt. Zudem war er wegen eines Sicherungsentzugs ohne Fahrausweis unterwegs. Im Wissen dessen gab er sich bei der Kontrolle glaubwürdig als sein Bruder aus. Mit der Absicht, ihn reinzuhängen. Die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe an, samt medizinischer Untersuchung – vermeintlich beim Bruder des Beschuldigten.

Als «Bruder» zum Drogentest ins Spital

Statt des Bruders tauchte aber der Beschuldigte im Spital Lachen auf, wurde untersucht und gab eine Blutund Urinprobe ab. Zudem sagte er unter dem Namen seines Bruders bei der Polizei aus und bestätigte die Aussage mit dem Namen und der Unterschrift ebendessen. Gegen diesen wurde darauf ein Strafverfahren eröffnet. Natürlich ging dieser perfide Plan nicht auf. Und der 56-Jährige erhielt Post von der Schwyzer Staatsanwaltschaft.

Familienkrach frei Haus

Diese verurteilte ihn wegen falscher Anschuldigung, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, mehrfachen vorsätzlichen Fahrens eines Motorfahrezugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises und mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 180 Franken, bei drei Jahren Probezeit. Hinzu kommt eine Busse von 8500 Franken und rund 3067 Franken Verfahrenskosten.

Du willst mehr wissen?

Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 19. Juli 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Immer auf dem neuesten Stand

Mit unserem Newsletter erfährst du regelmässig Aktuelles aus der Region.
Jetzt den Newsletter bestellen.

Franziska Kohler, Redaktion Höfe24 & March24