Ein in der Schweiz lebender, 52-jähriger Kosovare wurde vom Strafgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis von sieben Jahren verurteilt. Er wurde zwar in mehreren Punkten freigesprochen, aber unter anderem für die Beteiligung an Einbrüchen in Ausserschwyz als Fahrer schuldig gesprochen. Ebenso schuldig gesprochen wurde er der fahrlässigen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern. Von der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 12 Monaten muss er sechs Monate absitzen, abzüglich 137 Tage Haft. Die übrigen sechs Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen.
Freispruch wegen Zweifeln
Das Strafgericht sprach den Mann allerdings vom Hauptvorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei. Im Juni 2023 kam es vor der Wohnung des Beschuldigten zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und drei weiteren Ausländern. Er begab sich in die Wohnung, behändigte ein grosses Brotmesser, ging zu den Männern zurück, wo er laut Staatsanwalt vor einem der drei «diagonale Schwungbewegungen von oben nach unten durchführte». Anschliessend habe er mit dem Messer eine Stichbewegung gegen den Oberkörper eines knapp vor ihm stehenden Kontrahenten gemacht. Als der Mann flüchtete, sei er ihm mit dem Messer gefolgt und hat laut Anklageschrift dabei lauthals geschrien, «dass er ihn kaputt mache». Vor Gericht bestritt er dies.
Der Freispruch erfolgte aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, die sich «nicht als sonderlich glaubhaft» erwiesen hätten. Aber auch die Aussagen des Kontrahenten seien «nicht über alle Zweifel erhaben». Aufgrund der Aussagen eines Polizisten, der zufällig die Szene beobachtet hatte, könne das Gericht nicht ausschliessen, dass es dem Beschuldigten einzig darum ging, «die Kontrahenten einzuschüchtern und zu verscheuchen».