Die Freistellung der Lehrperson erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen, wie das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich am Dienstag mitteilte. Die Schulleitung erhielt zuvor Hinweise auf das grenzüberschreitende Verhalten.
Schulleitung und Kreisschulbehörde haben laut der Mitteilung den Kinderschutz der Stadtpolizei eingeschaltet und das Volksschulamt des Kantons informiert. Für allfällig betroffene Kinder und ihre Eltern wurden Ansprechstellen geschaffen.
Der Kinderschutz der Stadtpolizei ist laut eigenen Angaben zuständig für Ermittlungsverfahren bei strafbaren Handlungen gegen die körperliche, psychische und sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren.
Weitere Auskünfte erteilt das Schul- und Sportdepartement mit Verweis auf das laufende Verfahren keine. Für die Lehrperson gelte die Unschuldsvermutung.
