Mit der Vorlage setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Konkret geht es um Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft, dass die aktuelle Regelung nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Demokratie entspreche. Menschen unter Beistandschaft könnten durchaus zu einer politischen Meinungsbildung fähig seien. Es gehe hier nicht um Symbolpolitik, sondern um zentrale demokratische Grundrechte.
