Ein 41-jähriger Ausserschwyzer macht von April 2021 bis November 2023 seiner Frau und den Kindern das Leben schwer. In der gemeinsamen Wohnung schlug er sie in diesem Zeitraum mindestens fünf Mal mit der offenen Hand an den Kopf oder trat sie. Sie erlitt dadurch Prellungen am Kopf, am Gesäss und an den Beinen. Auch seine Kinder verschonte er nicht und schlug die jüngeren mit der offenen Hand ins Gesicht oder auf das Gesäss. Dem älteren Sohn gab er als Ermahnung regelmässig Klapse auf den Po.
Aus Angst, die Frau könnte die Polizei rufen, drohte er ihr, sie so fest zu schlagen, dass sie nichts mehr essen könne. Er sagte ihr zudem, dass wenn sie zur Polizei gehen sollte, er sie dann schon holen komme und fertigmachen werde. Sie bekam daraufhin Angst und unterliess es, die Polizei zu kontaktieren. Im Dezember 2022 schloss er seine Frau zudem im Haus ein und nahm ihr auch das Telefon ab. Sie konnte das Haus auf unbestimmte Zeit nicht verlassen.
Situation eskalierte
Im November 2023 eskalierte es. Zuerst ohrfeigte er seine Frau in der Küche, danach ging er ins Zimmer seines jüngeren Sohnes, zog ihn am Ohr aus dem Bett und schleifte ihn an den Kleidern in die Küche, wo er ihn mehrfach ohrfeigte. Seine Frau stiess er zudem gegen die Küchenkombination und gab ihr erneut einige Ohrfeigen. Sie erlitt dadurch starke Schwellungen und Blutergüsse im Gesicht, insbesondere rund ums Auge. Auch der Sohn hatte in der Folge Hämatome im Gesicht, speziell am Ohr und ums Auge. Zudem erlitt er Schürfungen am Rücken.
Bedingte Strafe mit Auflagen
Die Staatsanwaltschaft Schwyz verurteilt den 41-Jährigen per Strafbefehl wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Drohung, mehrfacher Nötigung und mehrfachen Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken. Zwei Tagessätze gelten durch erstandene Haft als geleistet.
Die Probezeit ist auf zwei Jahre angesetzt. In dieser Zeit muss der Beschuldigte am Lernprogramm «Partnerschaft ohne Gewalt (PoG)» der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich teilnehmen.
In der Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft, dass der 41-Jährige gemäss Abklärungen deliktrelevante problematische Aspekte aufweise: Impulsivität, Dominanzanspruch, Selbstbezogenheit und eine konfliktbehaftete Partnerschaft. Um diese zu bearbeiten und das statistische Rückfallrisiko zu senken, sei eine deliktorientierte Behandlung in einem klar strukturierten Setting nötig. Dies biete das PoG-Programm.
Weiter muss der Beschuldigte eine Busse über 800 Franken bezahlen und es werden ihm 1520 Franken Verfahrenskosten auferlegt. Eine unbezifferte Zivilforderung der Ehefrau verweist die Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg.
