Ein 21-jähriger Ausserschwyzer genehmigte sich im November 2023 nach dem Ausgang noch eine Zigarette – im Zug. Dass dies keine gute Idee war, merkte er spätestens, nachdem er Post von der Schwyzer Staatsanwaltschaft erhielt. Diese verknurrt ihn per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken und 160 Franken Verfahrenskosten muss er auch noch blechen. Allerdings nicht nur wegen seiner «Widerhandlung gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen». Im Dezember war er auch noch innerorts 20 km/h zu schnell gebrettert. Zwei Bussen in einer, sozusagen.
Region
16.04.2024
Noch rasch eine Zigi im Zug
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Dass Rauchen im Zug definitiv verboten ist, musste ein 21-jähriger Ausserschwyzer über den Geldbeutel erfahren.