Das Transparenzgesetz soll Interessierten aufzeigen, wie sich die Parteien finanzieren und wer wie viel für Kampagnen und den Wahlkampf aufwirft. Die jüngste Auswertung zur Finanzierung der Ständeratswahlen (die Nationalratswahlen werden auf Bundesebene behandelt) hat neben zahlreichen Finanzzahlen auch gezeigt, dass diese im Grunde nur bedingt vergleichbar sind. Selbst die Finanzkontrolle betont in ihrem vor Kurzem veröffentlichen Kontrollbericht: «Die Vergleichbarkeit zwischen den Parteien und Kandidierenden ist eingeschränkt.» Wie Kantonsrat Elias Studer (SP, Oberarth) im Nachgang zum jüngsten Kontrollbericht auf Anfrage sagt, sei man ob der Art und Weise wie die Kontrolle gemacht wurde, nicht zufrieden. Die SP überlege sich eine Beschwerde, um der korrekten Umsetzung der Transparenzidee «endlich zum Durchbruch zu verhelfen».
Kanton
23.01.2024
23.01.2024 11:12 Uhr
SP bemängelt Transparenz und prüft eine Beschwerde
Anonym für Kampagnen zu spenden, ist immer noch möglich.
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Die Schwyzer SP zieht eine Beschwerde bezüglich Umsetzung des Transparenzgesetzes in Betracht. Der jüngste Schlussbericht der Finanzkontrolle zeige die Schwachpunkte deutlich auf.