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14.01.2024
14.01.2024 13:44 Uhr

Grosse Qualen eines Schafes ignoriert

Ein Tierhalter musste eine saftige Busse bezahlen.
Ein Tierhalter musste eine saftige Busse bezahlen. Bild: Archiv
Auch Schlachttiere haben das Recht, gut gepflegt und versorgt zu werden. Ein Tierhalter wird zur Kasse gebeten.

Der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei, der vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und der mehrfachen vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände machte sich ein 63-Jähriger aus Appenzell schuldig. Er hielt von November 2021 bis März 2022 auf einem Hof in der Region unter anderem ein Schaf, das er mit einem Sammeltransport von insgesamt 41 Schafen und zwei Kühen aus verschiedenen Tierhaltungen zur Schlachtung bringen liess.

Dabei deklarierte er das Schaf als nicht krank oder verletzt und veranlasste den Transport ohne vorgängige Meldung an den Tierarzt. Das tat er, obwohl das Schaf stark abgemagert und verschmutzt war. Anlässlich der Schlachttieruntersuchung stellte der amtliche Tierarzt des Veterinäramts des Kantons Zürich nach dem Transport fest, dass das Schaf zudem teilweise schwer atmete und festlag, sowie ein schwer verändertes Bein hatte.

Er liess es zwecks Leidensbegrenzung sofort betäuben, entbluten und einer pathologischen Untersuchung zuführen. Die Pathologin von der Uni Zürich stellte unter anderem fest, dass sich das Schaf in einem schlechten Pflege und Ernährungszustand befand und ein stark verschmutztes Haarkleid, reduziertes Unterhautfettgewebe sowie verlängertes Klauenhorn an allen vier Klauen und ein stark zerklüftetes Sohlenhorn aufwies.

Per Strafbefehl wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 140 Franken und einer Busse von 4700 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben auf eine Probezeit von zwei Jahren. Die Busse ist zu bezahlen. Rechnet man die Verfahrenskosten dazu, muss der Mann insgesamt 5440 Franken berappen.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 12. Januar 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Michel Wassner, Redaktion March24 & Höfe24