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23.11.2023

Spielsüchtiger beklaute Arbeitgeber

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: rlc-goettingen.de
Ein Schweizer zwackte rund 170'000 Franken ab – nun wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Um seine Spielsucht befriedigen zu können, schreckte ein 42-jähriger Schweizer nicht zurück, über zwei Jahre lang in die Kasse seines Arbeitgebers und sogar in die Trinkgeldkasse seiner Mitarbeitenden zu greifen. Im abgekürzten Verfahren ist er nun deswegen wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden.

Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von drei Jahren, bestraft. Zudem muss er seine bereits begonnene Therapie zur Behandlung seiner Spielsucht weiterführen. Schliesslich hat er das geklaute Geld im Umfang von rund 170'000 Franken zurückzuerstatten und die Gerichts- und Verfahrenskosten von weit über 5000 Franken zu bezahlen.

Geschäftsführer in Ausserschwyz

Als Geschäftsführer eines Comestibles- Geschäfts in Ausserschwyz und später eines Hotels im Kanton Glarus griff er regelmässig bei der täglichen Abrechnung der Bargeldeinnahmen in die Kassen und den Tresor. Er steckte sich dabei Hunderter- oder TausenderNoten in den Hosensack und kaufte dann daraus Paysafe-Karten, um diese in Online-Casinos einzusetzen.

Um diese unerlaubten Geldentnahmen zu vertuschen, fälschte er Buchhaltungsbelege oder stornierte an der Kasse selbst Einkäufe von Kunden. Das Comestibles-Geschäft prellte er mit dieser Masche zwischen Januar und Oktober 2021 um rund 130 000 Franken. Das Hotel im Kanton Glarus beklaute er mit der gleichen Masche um rund 37 000 Franken. Er scheute selbst nicht davor zurück, über 3000 Franken aus der Trinkgeldkasse zu stehlen, und schädigte damit eigene Mitarbeitende.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 21. November 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter March24 & Höfe24