Wenn in einer Klasse Schüler Mühe haben oder Mühe bereiten, kann der Lehrperson eine Klassenassistenz zur Seite gestellt werden. Diese unterrichtet nicht, braucht somit auch kein Lehrdiplom. Voraussetzung: Die Person muss volljährig sein. Die Anstellung erfolgt jeweils befristet und auf Antrag der Klassenlehrperson.
Gemäss den SP-Kantonsräten werden im Kanton Schwyz Klassenassistenzen «im Vergleich zu anderen Kantonen eher geduldet als gepflegt». Die Interpellanten betonen: «Es gelten weder kantonal einheitliche Ausbildungsanforderungen noch gibt es verbindliche Lohnklassen (je nach Aufgabe und Ausbildung) für Klassenassistenzen.»
Kein Änderungsbedarf
Wie aus der gestern veröffentlichten Antwort der Regierung hervorgeht, ist diese der Ansicht, dass es keine Anpassung und weitergehende Reglementierung für Klassenassistenzen braucht. «Die Lohnklasse und die Arbeitszeit ergeben sich durch die Anstellung bei den Gemeinden/Bezirken.»
Offen zeigt sich die Regierung, wenn es um allfällige Weiterbildungskurse für Klassenassistenzen geht, auch als eine potenzielle Vorbereitung auf ein späteres Studium zur Lehrperson an der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ). Ein entsprechendes Angebot müsste laut Regierungsantwort vertieft geprüft und «letztlich im Leistungsauftrag für die PHSZ eingebettet werden».
