Die Anzahl an Erkrankungs- beziehungsweise Quarantänefällen aufgrund von Covid-19 nimmt an den Schulen aller Bildungsstufen deutlich zu. Um die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und die Sicherheit von Schülerinnen und Schüler sowie des Personals möglichst zu gewährleisten, werden die Schutzkonzepte der Schulen per 1. Dezember punktuell angepasst. Dies teilte das Bildungsdepartement gestern mit.
Maskenpflicht an der Volksschule bei Krankheitsfällen
Zentrales Element der Früherkennung an den öffentlichen Volksschulen bleibt das repetitive Testen, welches seit Juni dieses Jahres von allen Schulen ab der 3. Primarklasse angeboten wird. Dieses ermöglicht weitgehend das frühzeitige Erkennen von Infektionen und damit die Reduktion von Ansteckungen innerhalb der Klasse oder gar eines ganzen Schulhauses.
Verschärft werden ab dem 1. Dezember gemäss Bildungsdepartement die Massnahmen punktuell dort, wo im Rahmen der regelmässigen Testungen beziehungsweise einer Ausbruchstestung ein oder mehrere Krankheitsfälle festgestellt werden. Für die entsprechende Klasse respektive Schuleinheit werden für eine beschränkte Dauer von rund 14 Tagen eine Maskenpflicht (ab 3. Primarklasse) in den Innenräumen (wenn nur eine Klasse betroffen ist) beziehungsweise auf dem Schulareal und in sämtlichen Innenräumen (wenn zwei oder mehr Klassen betroffen sind) sowie ein Verbot von Schulanlässen oder Lagern erlassen.
Spezifische Maskenpflicht an Berufs- und Mittelschulen
An den Berufsfach- und den Mittelschulen der Sekundarstufe II gilt ab morgen ab dem Betreten der Schulgebäude wieder eine Maskenpflicht. Für den Unterricht im Klassenverband kann die Maske abgenommen werden, sofern der notwendige Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Findet der Unterricht in gemischten Klassen statt, insbesondere in Freifächern, muss die Maske getragen werden.
Wieder Maskenpflicht in der Garderobe
Leicht verschärfte Schutzbestimmungen werden zudem auch für den Sportunterricht erlassen. So muss die Maske zwar während des Sportunterrichts nicht getragen werden, in der Garderobe – ausser beim Duschen – hingegen schon. Tätigkeiten oder Spiele mit engem und länger anhaltendem Körperkontakt sollen vermieden werden.
Präsenzunterricht aufrechterhalten
«Die Anpassung der Schutzkonzepte soll dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht an den Schulen sicher weitergeführt werden kann. Um die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Schwyz sicherzustellen, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt», begründet das Bildungsdepartement das Vorgehen.