«Gemäss Epidemiengesetz dürfen einschränkende Massnahmen nur so lange dauern, wie es notwendig ist, und müssen regelmässig überprüft werden. Spätestens mit der Verfügbarkeit der Impfung gibt es also keinen Grund mehr für die bestehenden Einschränkungen, und die alte Normalität kann innerhalb kurzerZeit wiederhergestellt werden.» Mit diesen Worten wendet sich Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal) in einer Interpellation an den Regierungsrat.
Dieser weist in seiner Antwort darauf hin, dass aktuell keine kantonalen Massnahmen angeordnet seien. Es gälten alleine die vom Bund angeordneten Bestimmungen. Ob diese gestützt auf die Möglichkeit einer Impfung in naher Zukunft aufgehoben werden, entziehe sich der Kenntnis des Regierungsrates.
Bevölkerung noch nicht durchgeimpft
Das Bildungsdepartement delegiere Kompetenzen, wie es in der Antwort weiter heisst. Da zum jetzigen Zeitpunkt für die unter 12-Jährigen noch keine Impfmöglichkeit besteht, scheine deshalb ein Frühwarnsystem an Schulen im Sinne des repetitiven Testens als noch zumutbar.
Weiter fragt Bernhard Diethelm, ob denn der Regierungsrat die Ansicht teile, dass nach der Verfügbarkeit von Impfungen sämtliche vom Bund angeordnetenCorona-Massnahmen zurückgenommenwerden könnten. «Damit besonders gefährdete Personengruppen angemessengeschützt sind, braucht es eine Durchimpfung von über 70 Prozent der Bevölkerung». schreibt der Regierungsrat. Zum aktuellen Zeitpunkt wisse man noch nicht, ob diese angestrebte Durchimpfungsrate bis im Herbst erreicht wird. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass zeitlich und örtlich beschränkte Massnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs ergriffen werden müssten.