So hat auch Thomas Jantz mitbekommen, dass gegen ihn ein Verfahren läuft. Gegenüber unserer Zeitung dementiert der 59-Jährige die Vorwürfe. Er gehe davon aus, dass sich diese mit den Abklärungen «definitiv entkräften» werden.
Verfahren läuft noch
Sollte sich ein Scheindomizil amtlich bestätigen, dürfte sich Thomas Jantz im steuergünstigen Wollerau jährlich schätzungsweise fast 15'000 Franken erspart haben. Der Gerichtspräsident müsste hohe Nachsteuern zahlen.
«Von Verfassung wegen gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelbesteuerung. Dies bedeutet, dass eine steuerpflichtige Person für dasselbe Steuersubstrat nur in einem Kanton besteuert werden kann. Das Bundesgericht hat in neueren Entscheiden festgehalten, dass z.B. bei einem reinen Briefkastendomizil von Treuwidrigkeit auszugehen ist – mit der Folge, dass die steuerpflichtige Person dadurch das Recht, nicht doppelt besteuert zu werden, verwirkt hat. Folge ist, dass sie für dasselbe Steuersubstrat doppelt Steuern zahlen muss. Dies wirkt präventiv gegen die Errichtung von Scheindomizilen», so Beeler weiter.
Die Strafe wegen Steuerhinterziehung ist in der Schweiz gering, viel grösser dürfte aber der Reputationsschaden sein, sollte sich der Verdacht bestätigen. Als Gerichtspräsident hätte Thomas Jantz in diesem Fall ein Glaubwürdigkeitsproblem.Er wurde 2004 von den Stimmbürgern des Bezirks March zum Märchler Bezirksgerichtspräsidenten gewählt und im letzten Jahr in seinem Amt bestätigt.
Die Abklärungen erfolgen durch das Fachpersonal des Kantons Zürich. DasSteueramt des Kantons Schwyz unterstützt dieses bei der Beschaffung von Informationen und wird von diesem über den Stand der Abklärungen informiert. Wie Markus Beeler weiter mitteilt, führen nicht alle Abklärungen immer zu einer Aberkennung des Steuerdomizils im Kanton Schwyz.
Vollständiger Artikel in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom Freitag, 7. Mai, zu lesen.