Kantonsrat Max Helbling (SVP, Steinerberg) greift in einer Kleinen Anfrage Themen rund um die steuerlichen Auswirkungen infolge der zunehmenden Elektrifizierung von Fahrzeugen auf. So fragt er etwa nach einem Planungsinstrument oder Szenario, wie die zunehmend fehlenden Einnahmen aus der Mineralölsteuer (Benzin 76,82 Rp./Liter, Diesel 79,57 Rp./Liter) in Zukunft kompensiert werden könnten.
Das in dieser Frage zuständigeBaudepartement erklärt, dass der Bund gemäss Bundesbeschluss zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) befügt wäre, künftig eine sogenannte E-Abgabe im Sinne des Treibstoffäquivalents zu erheben. Allerdings habe sich der Bund bislang dazu «nur vage» geäussert. In der «Roadmap Elektromobilität 2022» finde sich dazu folgender Hinweis: «Es ist unbestritten, dass auch Elektrofahrzeuge für die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur einen Beitrag zu entrichtenhaben. Auf eine Beteiligung wird heute mit Ausnahme der Autobahnvignette verzichtet. Die geplante Abgabe auf Elektrofahrzeuge soll den Beginn einer Beteiligung der Elektroautos an den Infrastrukturkosten markieren.» Weiter heisst es dort, dass eine Abgabe aber erst dann eingeführt werden soll, wenn die Marktdurchdringung der Elektroautos markant zugenommen habe. Und für Elektrofahrzeuge über 3,5 Tonnen soll bis auf Weiteres keine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben werden.
Primär ist der Bund gefordert
Wie das Baudepartement festhält, hat der Kanton Schwyz im letzten Jahr 8,65 Mio. Fr. aus dem Topf der Mineralölsteuer und 12 Millionen aus dem Topf der LSVA erhalten. Im Vergleich dazu haben sich die Erträge aus den kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf 47,2 Mio. Franken belaufen. Insofern ist für den Kanton absehbar, dass mit der Zunahme der Elektrofahrzeuge die Erträge aus der Mineralölsteuer und der LSVA stetig abnehmen werden. Zwar sei in dieser Angelegenheit primär der Bund gefordert, dennoch werde auch der Regierungsrat die Situation beobachten und gegebenenfalls reagieren müssen. Eine Anhebung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern zur Abfederung der Einnahmeausfälle aus der Mineralölsteuer und der LSVA möchte der Regierungsrat allerdings vermeiden.
Bezüglich der Motorfahrzeugsteuern gibt es laut Baudepartement keine Bevor- oder Benachteiligung von reinen Elektroautos. Gleich wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor fallen die Fahrzeugsteuern also auch bei Elektrofahrzeugen umso höher aus, je leistungsstärker diese motorisiert sind.
Das Gesamtgewicht hat zwar ebenfalls einenEinfluss, dieser ist aber eher marginal. Bezogen auf Elektrofahrzeuge kann der Mechanismus laut Baudepartement bewirken, dass Elektrofahrzeuge bei gleicher Leistung als Folge des batteriebedingten höheren Gesamtgewichts leicht tiefer besteuert werden als herkömmliche Benzinoder Dieselfahrzeuge.
Verzicht auf Förderung
Auf die Förderung bestimmter Energieträger und Motorisierungstechnologien will man beim Kanton verzichten. «Die Förderung nur bestimmter neuer Technologien würde keinen Sinn machen und erwiese sich nicht als zukunftsträchtig und weiter innovationsfördernd », heisst es. Dies, weil die Entwicklungen derzeit nicht nur im Bereich der (reinen) Elektrofahrzeuge, sondern auch auf weiteren Gebieten, wie etwa bei den synthetischen Kraftstoffen, rasant voranschreiten würden.