Praktisch jeden Tag wird sie erwähnt - ob man will oder nicht - die Coronavirus-Pandemie. Die Zukunft ist unsicher, deshalb blicken wir auf das heute und repetieren vor den freien Ostertagen nochmals, was aktuell gilt.
Blickst Du noch durch im Massnahmen-Dschungel?


Seit dem 22. März dürfen wir:
- In Innernräumen maximal zehn Personen treffen
- draussen mit maximal 15 Personen.
(Diese Regeln gelten nur für Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis. Anlässe wie z.B. ein Vereinsfest, eine Versammlung oder ein Anlass in der Pfarrgemeinde sind weiterhin verboten.)
- Dazu soll vermehrt getestet werden, um so asymptomatische Ansteckungen zu entdecken.

Arbeit
Homeoffice-Pflicht: Homeoffice ist in allen Bereichen Pflicht, in denen es ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist zu Hause zu arbeiten.
Schutz besonders gefährdeter Personen: Besonders gefährdete Personen sind spezifisch geschützt. Sie haben das Recht auf Homeoffice oder einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung. Genauere Informationen finden Sie in der Covid-19-Verordnung 3.
Leider wird aus dem Café auf der Gartenterrasse oder der warmen Mahlzeit im Restaurant (ausgenommen Büezer-Beiz!) noch nichts. Die Restaurants, Bars, Discos etc. bleiben weiterhin geschlossen, auch ihre Terrassen.

Läden und Dienstleistungsbetriebe: Alle Läden dürfen wieder öffnen. Für Dienstleistungsbetriebe gibt es keine Beschränkung der Öffnungszeiten mehr. Allerdings ist für Läden und Dienstleistungsbetrieben die erlaubte Anzahl Kundinnen und Kunden beschränkt.
Märkte: Märkte dürfen drinnen und draussen stattfinden. Messen sind aber weiterhin verboten.
Für Skigebiete sind z.T. spezielle Regeln in Kraft - in Schwyz wurde das Alkohol-Verbot und die Besucher-Begrenzung unterdessen jedoch aufgehoben.
- Sport mit Körperkontakt ist weiterhin verboten, Outdoorsport, z.B. Tennis, ist jedoch möglich! Ausnahme: Unter 20-Jährige!
- Singen darf man nur im Familienkreis, ausser für unter 20-Jährige.
- Drinnen geöffnet: Museen, Bibliotheken und Lesesäle, Archive, Anlagen für den Reitsport, Hotelanlagen (z.B. Wellness) für Hotelgäste.
- Draussen geöffnet: alle Aussenbereiche von Freizeitbetrieben (z.B. Zoos, botanische Gärten, Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze, Skigebiete etc.)
- Weiterhin geschlossen: Kinos, Casinos, Fitnesscentren, öffentliche Wellnessanlagen.
- Für Kinder und Jugendliche geöffnet: Einrichtungen für Sport und Kultur dürfen für Aktivitäten von Personen bis Jahrgang 2001 drinnen und draussen öffnen. Dies betrifft z.B. Sportvereine, Theatergruppen, Jugendorchester und Jugendtreffs.

Ansonsten bleibt es beim alten Mantra:
- Abstand halten
- Hände desinfizieren/waschen
- Maske tragen
Dazu kommen die fortschreitenden Impfungen, Anmeldungen direkt über die Webseite des Kantons.
Der nächste Entscheid des Bundesrats zu den aktuellen Massnahmen bzw. eventuellen Lockerungen wird am 14. April erwartet.