Eine Tasse Tee in einem Gasthaus, falsches Parkieren und eine gehörige Portion Sturheit kosteten einen Automobilisten am Schluss über 3'000 Franken. Ob die Geschichte damit zu Ende geschrieben ist, wird sich noch weisen.
Die Geschichte begann am 30. Januar 2020 um 22.52 Uhr. Damals parkierte der Automobilist sein Fahrzeug ausserhalb der markierten Parkfelder auf der Hauptstrasse in Einsiedeln, um in einem Restaurant einen Tee zu trinken. Als er zu seinem Toyota zurückkehrte, steckte an seinem Auto eine Parkbusse von 40 Franken wegen Parkierens ausserhalb des Parkfelds.
Da der Automobilist die Busse nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen bezahlte, forderte die Kantonspolizei ihn schriftlich nochmals zur Zahlung auf. Darauf teilte der Autohalter der Polizei mit, dass er keine Dokumente entgegennehme, die ohne Unterschrift Vorschriften und Forderungen enthalten.
Es folgte ein Strafbefehl, dann der Gang vor den Einsiedler Einzelrichter, wo er abblitzte, woraufhin der Mann den Fall vors Kantonsgericht weiterzog.
Keine Unterschriften nötig
Das Kantonsgericht stellte fest, dass es durchaus der Praxis entspreche, dass ein Polizist den Bussenzettel nicht unterschreiben müsse. Seine Kontroll- beziehungsweise Personalnummer genügte auf dem Bussenzettel. Zudem sei auf dem Bussenzettel auch das Visum des Polizeibeamten draufgestanden.
Das Kantonsgericht legte dem Beschuldigten die Kosten des Berufungsverfahrens von 1'500 Franken auf. Alles in allem hat der Autofahrer nun nebst der Busse von 40 Franken Verfahrens- und Gerichtskosten von 3255 Franken zu bezahlen. Ob das Ganze noch teurer wird, hängt davon ab, ob der Beschuldigte die Sache ans Bundesgericht weiterzieht.