Aufgrund der langen Dauer der Pandemie und des erneuten Anstiegs der Corona-Fallzahlen nimmt die Gefahr von Härtefällen zu. Als Härtefälle werden insbesondere Unternehmen bezeichnet, die durch die Massnahmen rund um die Corona-Pandemie empfindliche Einbussen in ihrer Tätigkeit gewärtigen mussten und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst worden sind.
In der Dezembersession soll der Schwyzer Kantonsrat über eine Ausgabenbewilligung von 4,5 Millionen Franken zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie getroffen worden sind, beraten. Mit der vom Regierungsrat beantragten Ausgabenbewilligung und dem Beitrag des Bundes könnten im Kanton Schwyz Härtefälle mit einer Gesamtsumme von 13,17 Mio. Franken unterstützt werden, wie die Staatskanzlei heute mitteilte.
Rasche Hilfe gefordert
«Die betroffenen Unternehmen müssen rasch über Beiträge verfügen können. Nur so kann ihnen geholfen werden», begründet der Regierungsrat die Erhöhung. «Mit der vorliegenden Unterstützungsmassnahme sollen Härtefälle abgefedert werden, die direkt oder indirekt auf behördliche, gesundheitspolizeiliche Massnahmen zurückzuführen sind.» Primäres Ziel sei die Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, welche vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig waren.
Zugleich beantragt der Regierungsrat dafür einen Nachkredit, der in das laufende Rechnungsjahr aufzunehmen sei.
Die Ausgabenbewilligung gilt als angenommen, wenn mindestens 60 Mitglieder des Kantonsrates zustimmen.