Ein heute 36-jähriger Rumäne ging im Oktober auf Diebestour. Sein erster Halt: Die Kapelle im Ried in Lachen. Dort fischte er mit einem präparierten Draht Banknoten und Münzen in unbekannter Höhe aus dem Opferstock. Danach ging es weiter ins Quartier. Von einem Fenstersims stahl er zwei Pakete – im einen war Unterwäsche im Wert von rund 40 Franken, im anderen vier Jeans im Wert von je rund 55 Franken. Zudem hatte er Drogen konsumiert.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Dafür verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wegen mehrfachen Diebstahls und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken, bei zwei Jahren Probezeit. Drei Tage gelten durch erstandene Haft als geleistet. Weiter muss er eine Busse von 470 Franken und 1700 Franken Verfahrenskosten berappen. Ein beim Beschuldigten sichergestellter Geldbetrag von 20 Franken wird an die Busse angerechnet. Allfällige Zivilforderungen verweist die Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg.