Ein Landwirt ist vom Einzelrichter des Bezirksgerichts Höfe wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, seine Kühe über mehrere Tage stark verschmutzt gehalten zu haben, trotz einer Verfügung des Veterinärdienstes, die Tiere täglich zu kontrollieren und bei Bedarf zu putzen. Der Bauer begründete dies mit einer schweren Erkrankung und Überlastung.
Keine Tierquälerei
Den Vorwurf der vorsätzlichen Tierquälerei wegen einer offenen Wunde bei einer Kuh wies das Gericht zurück. Der Tatbestand sei nicht erwiesen, die Tierwürde nicht verletzt und kein Schmerzleiden festgestellt worden. Das Gericht verurteilte den Landwirt zu einer Busse von 1200 Franken, ersatzweise 12 Tage Gefängnis. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verurteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.