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Weshalb wird eine Jagdzeitverlängerung verweigert

Symbolbild
Symbolbild Bild: pixabay
Seit Jahren fordern das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) und die Waldregionen einen erhöhten Hirschabschuss, da die Wildschäden in den Wäldern –vor allem im südlichen Kantonsteil – einen unzumutbaren Stand erreicht hätten.

Bisher wurde mit einer Verlängerung der Jagdzeit von Mitte bis Ende Dezember der Jagd ein Fenster geöffnet, um nicht erreichte Abschussvorgaben möglichst noch zu erreichen. Nicht zuletzt auf Grund der Witterung liegen die Abschusszahlen per Ende der ordentlichen Jagdzeit (3. Samstag im Dezember) noch unter den Vorgaben des Kantons. Entsprechend wurde auch die Jagdzeit für die gesamte Rotwildhegegemeinschaft 1 (RHG; Raum Werdenberg – Seeztal Nord – Oberes Toggenburg) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dagegen wurde in der RHG 2 (Raum Sarganserland) die Jagdzeit nur für eine handvoll Reviere verlängert. Den restlichen rund 25 Jagdrevieren wird die Verlängerung jedoch nicht gewährt, was erstaunt, zumal auch starke Rotwildreviere von der verlängerten Jagd ausgeschlossen sind.

Ebenso erstaunt, dass das ANJF per eingeschriebenem Brief und ohne Vorabsprache ausgewählte Jagdreviere am 05.12.25 per Verfügung verpflichtet hatte, zusätzliche Bewegungsjagden zu organisieren und dabei auch revierfremde Jäger einzusetzen. Dieses Diktat des ANJF in die Autonomie der Jagdreviere ist fragwürdig, selbst wenn die Abschusszahlen dem Soll hinterherhinken. Denn die Jagdreviere kennen ihre lokale Situation sicher besser als ein kantonales Amt und damit auch die Möglichkeiten, erfolgreiche Jagden zu organisieren. Aktuell spielen der fehlende Schnee und die warmen Temperaturen dem Jagderfolg entgegen, da sich das Rotwild weiterhin in höheren Lagen befindet und sich weiträumiger verteilt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  • Weshalb wurde nicht für alle Rotwildreviere die Jagdzeit verlängert, obwohl die aktuelle Witterung die Erreichung der Abschussziele massiv beeinträchtigt?
  • Ist der Druck des Rotwilds auf die Waldverjüngung doch nicht so gross, wenn selbst wichtigen Rotwildrevieren die Jagd in der Verlängerung bis Ende Jahr untersagt bleibt?
  • Auf Basis welcher Zahlen und Fakten wurden vereinzelte Jagdreviere per Verfügung aufgefordert, eine zusätzliche Bewegungsjagd zu organisieren und andere nicht?
  • Hat sich das ANJF im Vorfeld der Anordnung mit den betroffenen Revieren resp. RHG's ausgetauscht und vor der Anordnung gewarnt respektive diese in Aussicht gestellt? »
Peter Weigelt, Revier Jagd St. Gallen / Toggenburg24
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