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29.12.2025

Luzerner Regierung will Alkoholtestkäufe nicht weiter ausweiten

Die Luzerner Regierung erhöht die Zahl der Alkoholtestkäufe nur moderat. (Symbolbild)
Die Luzerner Regierung erhöht die Zahl der Alkoholtestkäufe nur moderat. (Symbolbild) Bild: Keystone/AP/JOERG SARBACH
Der Regierungsrat reagiert auf die Bilanz der Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern mit einer moderaten Ausweitung der Kontrollen. Eine weitere Ausdehnung schliesst er unter anderem aus Kostengründen aus.

SP-Kantonsrätin Simone Brunner forderte die Regierung in einem Vorstoss auf, die Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes bei der Alkohol- und Tabakabgabe zu verstärken und zusätzliche Massnahmen zur Prävention und Sensibilisierung bei Jugendlichen, Betrieben und der Öffentlichkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe in den vergangenen Jahren bezeichnete sie dabei als "ernüchternd".

2024 verstiessen 37 Prozent der Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen, im Jahr zuvor sogar 46 Prozent. Diese Zahlen belegten, dass ein "beträchtlicher Teil" der Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalte, so die Sozialdemokratin.

70 Testkäufe pro Jahr reichten angesichts von rund 2400 dauerhaften Bewilligungen für den Alkoholausschank sowie mehreren tausend Einzelanlassbewilligungen mit Alkohol "bei Weitem nicht aus, um eine griffige Kontrolle sicherzustellen", so die Kantonsrätin im Vorstoss, der von Mitgliedern aus SP, Grüne, GLP, Mitte und FDP mitunterzeichnet wurde.

Zahl der Testkäufe erhöht

Der Jugendschutz sei der Luzerner Regierung ein "zentrales Anliegen", schreibt sie in der am Dienstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Alkoholtestkäufe seien seit Oktober 2024 schweizweit einheitlich geregelt und würden laufend überprüft.

Die Zahl jährlicher Testkäufe sei von 70 auf 100 erhöht worden. Zuständig ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV), die künftig auch den Vollzug des Tabakproduktegesetzes übernimmt. Dies führe für die DILV zu einem zusätzlichen Aufwand von 440'000 Franken.

Eine Ausweitung der Testkäufe über das geplante Mass hinaus sei nicht budgetiert und würde Mehrkosten "im fünf- bis sechsstelligen Frankenbereich" verursachen, schrieb die Exekutive. Da der Jugendschutz bereits breit abgestützt sei und die Testkäufe im neuen gesetzlichen Rahmen weitergeführt werden, beantragt der Regierungsrat, das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.

Keystone-SDA
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