Repräsentative Proben der Bestände zeigten die Überschreitung der lebensmittelrechtlichen Höchstwerte des Bundes, wie die Zuger Baudirektion am Freitag mitteilte. Das Verbot gilt für Berufs- und Hobbyfischerinnen und -fischer gleichermassen. Jedoch bleibt der Eigenverzehr erlaubt.
Das Essen von mit Pfas belasteten Fischen gefährde die Gesundheit nicht akut, hiess es in der Mitteilung. Doch könne die wiederholte Aufnahme der Chemikalien über die Jahre chronische Gesundheitsschäden verursachen und soll deshalb vermieden werden.
Finanzielle Unterstützung vorgesehen
Das Verbot wird für Berufsfischerinnen und -fischer finanzielle Einbussen bedeuten. Der Regierungsrat "befürwortet im Grundsatz" eine Unterstützung durch den Kanton und beauftragte das Amt für Wald und Wild (AFW) damit, die Details zu klären.
Überdies übernimmt das AFW die Entsorgung der von Berufsfischenden künftig gefangenen Hechte und Eglis. Freizeitanglerinnen und -anglern werden bei den kommunalen Kadaversammelstellen Behälter zur Verfügung gestellt.
"Alle gefangenen Fische sind weiterhin in der Fangstatistik zu erfassen und dem AFW zu melden", so das Communiqué.
Pfas-Einträge werden untersucht
Auch die Felchen wurden untersucht. Ihre Belastung durch Pfas überschritt die Höchstwerte nicht. Fische aus dem Ägerisee und aus Fischzuchten sind ebenfalls nicht vom Verbot betroffen.
Die Proben waren Teil eines einjährigen Monitorings. Dieses startete, nachdem Stichproben aus dem zweiten Halbjahr 2024 auf eine mögliche Überschreitung der Pfas-Höchstwerte hinwiesen.
Die Pfas-Chemikalien im Zugersee stammten insbesondere aus belasteten Standorten wie ehemaligen Löschübungs- und Brandereignisplätzen sowie früheren Fabrikarealen. Die aktuellen Pfas-Einträge werden gemäss Mitteilung untersucht. Es gebe Hinweise, dass diese früher höher waren als heutzutage.