Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Betroffene Camper und sogar die Sportbahnen Atzmännig verlangen nun Entschädigung.
Räumung rechtswidrig
Im Januar 2024 mussten mehrere Camperinnen und Camper ihre Stellplätze auf dem Campingplatz im Atzmännig räumen – aus Gründen des Hochwasserschutzes. Eine Analyse von 2019 hatte Überschwemmungsrisiken durch den Goldingerbach aufgezeigt.
Wie der «Zürcher Oberländer» berichtet, entschied das Verwaltungsgericht nun, dass es keine taugliche gesetzliche Grundlage für die Rückbauverpflichtung gegeben habe.
Teure Folgen für Betroffene
Viele Camper folgten damals dem Räumungsbefehl der Gemeinde – und zahlten dafür teuer. Der Rückbau kostete teils mehrere zehntausend Franken. Nun stehen Schadenersatzforderungen und sogar eine Sammelklage im Raum. Ein Camper, der sich geweigert hatte zu gehen, sieht sich bestätigt: «Ich gehe hier nicht weg», habe er schon damals gesagt, zitiert ihn der «Zürcher Oberländer».
Auch Sportbahnen betroffen
Verluste verzeichnet auch die Sportbahnen Atzmännig AG, der die Fläche gehört. Durch entgangene Mieteinnahmen fehlen dem Unternehmen rund 200'000 Franken. Dennoch will man keinen jahrelangen Rechtsstreit, sondern das Gespräch mit der Gemeinde suchen.
Wie weiter?
Wie real die Hochwassergefahr tatsächlich ist – und wer am Ende für die Kosten aufkommt – bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit um den Atzmännig wird die Gemeinde Eschenbach noch länger beschäftigen.