Der Beschuldigte wird mit zehn Monaten Freiheitsstrafe bedingt bestraft. Dafür gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot im Gesundheitsbereich.
Fragwürdige Aussagen
Die Aussagen des Beschuldigten seien zwar nicht unglaubhaft, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagabend. Die Patientin erzähle aber eine ganz andere Geschichte. «Auffällig ist, dass er sich in technischen Details verliert». Es gebe kein ersichtliches Motiv für eine Falschbelastung durch die Klägerin, sagte der Richter weiter.
Glaubwürdiges Opfer
Die beiden Beteiligten kannten sich nur wegen einigen Therapiestunden. «Wieso sollte sie etwas erfinden, dass nicht passiert ist?» fragte der Richter. Die Geschichten seien zu unterschiedlich für ein Missverständnis. Die Aussagen der Frau seien zudem in einen glaubhaften emotionalen Kontext eingebettet.
«Glücklich verheiratet»
Der Verteidiger des portugiesischen Physiotherapeuten forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch. Ein sexueller Übergriff habe nicht stattgefunden. Zuvor sprach sich der Verteidiger für eine Rückweisung aus, weil es Übersetzungsprobleme gegeben haben soll. Bei beiden Prozessen sprachen die Übersetzer brasilianisches Portugiesisch. Das Gericht wies dies zurück, da es keine Hinwiese auf gröbere Fehler gebe.
Der Patientin muss der 30-Jährige eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.