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27.09.2025

Beschränkung für Lastwagen

Da der Hang instabil ist, gilt temporär ab Montag, 29. September 2025, auf einem Teil der Kirnenstrasse eine Gewichtsbeschränkung von 18 Tonnen.
Da der Hang instabil ist, gilt temporär ab Montag, 29. September 2025, auf einem Teil der Kirnenstrasse eine Gewichtsbeschränkung von 18 Tonnen. Bild: Gemeinde Kaltbrunn
Wegen möglicher Hangsabenkungen beschränkt die Gemeinde Kaltbrunn als Sofortmassnahme auf der Kirnenstrasse im Bereich «Chlibornet» ab 29. September 2025 das Gewicht auf 18 Tonnen.

Anfangs September 2025 hat die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau darüber informiert, dass aufgrund der Hang-Absenkung bei der Kirnenstrasse mit einer Lastenbeschränkung oder mit einer möglichen temporären Teil-Sperrung gerechnet werden muss.

Gewicht temporär auf 18 Tonnen beschränkt

Der angrenzende Hang neben der Strasse ist immer noch in Bewegung. Zusammen mit den beigezogenen Fachexperten wurde nun beschlossen, eine temporäre Gewichtsbeschränkung auf 18 Tonnen als Sofortmassnahme per 29. September 2025 anzuordnen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die Gewichtsbeschränkung auf 18 Tonnen wird entsprechend signalisiert. Diese gilt für den kurzen Teilabschnitt zwischen der Kreuzung Kirnenstrasse/Bornetstrasse bis Raffholdern.

Alternativweg und Suche nach nachhaltiger Lösung

Sämtliche Liegenschaften können für schwerere Fahrzeuge, je nach Ziel von Kaltbrunn her über die Riednerstrasse oder vom Frigaden her über die Kirnenstrasse erreicht werden. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, eine nachhaltige Lösung zur Sicherung der Strasse zu erreichen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis. Fragen sind an die Abteilung Liegenschaften/Tiefbau der Politischen Gemeinde Kaltbrunn zu richten.

Gemeinde Kaltbrunn / Redaktion Linth24