Der Kanton Luzern soll die Verfahren bei begleiteter Sterbehilfe effizienter gestalten, um die Kosten für die Steuerzahlenden zu senken, forderte das Postulat. Als mögliche Massnahmen schlug der Vorstoss eine Videodokumentation des assistierten Suizids vor, wie sie etwa im Kanton Solothurn praktiziert wird und bei welcher der Vorgang filmisch festgehalten wird, sowie alternative Abläufe zur Reduktion des Untersuchungsaufwands.
Die Regierung lehnt diese Forderungen ab, wie er in der am Dienstag veröffentlichten Antwort schrieb. In Luzern würden begleitete Suizide wie andere aussergewöhnliche Todesfälle behandelt: Staatsanwaltschaft, Polizei und Amtsärzte prüfen jeweils vor Ort die Umstände, um Fremdeinwirkung auszuschliessen und die Freiwilligkeit zu bestätigen.
Eine Videodokumentation könne Ermittlungen nicht ersetzen, da Manipulationen nicht ausgeschlossen seien und die gesetzliche Grundlage fehle.
Ein Fall in sechs Jahren
Auch die vorgeschlagene Kostenbeteiligung beim sogenannten Sterbetourismus wies der Regierungsrat zurück. In den letzten sechs Jahren sei im Kanton Luzern lediglich ein Fall mit einer Person aus dem Ausland registriert worden.
Die mögliche Kostenersparnis schätzt die Regierung bei rund 250 Franken pro Jahr. Eine neue Kostenregelung, etwa analog zum Kanton Solothurn, könnte diesen Betrag jedoch wieder in Frage stellen, falls so mehr Personen aus dem Ausland zum Sterben nach Luzern kämen, so der Regierungsrat.
Abschliessend schrieb die Regierung, die Strafverfolgungsbehörden hätten ihre Abläufe bereits optimiert, um Kosten zu senken und Angehörige zu entlasten.
Diese Praxis habe sich bewährt, schrieb die Regierung. Sie erachte es als "nicht zielführend", die Regeln "zugunsten eines rechtlich unzureichend abgestützten Vorgehens aufzugeben".