Bauten im Schutzbereich Au sind nur unter Auflagen erlaubt. Grundwasser darf nicht gefährdet werden, sonst braucht es eine kantonale Bewilligung. Ohne öffentliches Interesse ist ein Bauprojekt juristisch schwieriger durchzusetzen.
Konflikt um Bewilligungen
Nach neuer Bundesrechtsprechung passte das Amt für Umwelt 2025 die Praxis an. Kurz darauf entzog die Regierung dem Abwasserverband Höfe eine Bewilligung für die ARA Pfäffikon. 92 Bauleute sprachen von einem «radikalen Verbot» und forderten eine Rückkehr zur alten Praxis. Elf Kantonsräte von FDP, SVP und Die Mitte verlangten per Postulat Rechtssicherheit.
Reaktion der Regierung
Die Regierung betont, es gebe weiterhin Ermessensspielraum und keine Verschärfung. Neben dem Grundwasserschutz seien auch Raumplanung und private Interessen zu berücksichtigen. Das Postulat will sie nicht erheblich erklären.
Entscheid im Kantonsrat
Am Mittwoch debattiert der Kantonsrat. Im Streitfall entscheiden letztlich die Bundesrichter.