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Kanton
15.09.2025
15.09.2025 09:51 Uhr

Bauen im Grundwasser bleibt möglich

Im Ausserschwyzer Siedlungsgebiet sind weite Teile Grundwasserschutzzone (rot).
Im Ausserschwyzer Siedlungsgebiet sind weite Teile Grundwasserschutzzone (rot). Bild: zvg
Bauen im Grundwasser braucht vielfach eine kantonale Bewilligung. Wegen bundesgerichtlicher Entscheide ist schweizweit eine Verschärfung im Gang. Im Kanton Schwyz befürchten Betroffene ein faktisches Bauverbot in der Schutzzone. Die Regierung winkt ab und ortet weiterhin einen Ermessensspielraum.

Bauten im Schutzbereich Au sind nur unter Auflagen erlaubt. Grundwasser darf nicht gefährdet werden, sonst braucht es eine kantonale Bewilligung. Ohne öffentliches Interesse ist ein Bauprojekt juristisch schwieriger durchzusetzen.

Konflikt um Bewilligungen

Nach neuer Bundesrechtsprechung passte das Amt für Umwelt 2025 die Praxis an. Kurz darauf entzog die Regierung dem Abwasserverband Höfe eine Bewilligung für die ARA Pfäffikon. 92 Bauleute sprachen von einem «radikalen Verbot» und forderten eine Rückkehr zur alten Praxis. Elf Kantonsräte von FDP, SVP und Die Mitte verlangten per Postulat Rechtssicherheit.

Reaktion der Regierung

Die Regierung betont, es gebe weiterhin Ermessensspielraum und keine Verschärfung. Neben dem Grundwasserschutz seien auch Raumplanung und private Interessen zu berücksichtigen. Das Postulat will sie nicht erheblich erklären.

Entscheid im Kantonsrat

Am Mittwoch debattiert der Kantonsrat. Im Streitfall entscheiden letztlich die Bundesrichter.

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Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24