Die Liste der Gesetzesverstösse, die sich ein Märchler zuschulden kommen liess, ist lang. Vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand, Nichtmitführen des Führerausweises, Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel, waghalsiges Überholen, Fahren ohne Berechtigung, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und weitere mehr. Insgesamt neun Anklagepunkte nennt das Gericht.
Angeklagter «räumte Verkehrsinseln ab»
Der heute 38-jährige Mann, der seit seiner Geburt in der March wohnt und hier auch Bürger ist, fuhr im Sommer 2019 mit dem Auto unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf die Autobahn. Dort merkte er, dass er nicht fit genug war, um Auto zu fahren und hielt auf dem Pannenstreifen. Einige Zeit später wurde er von der Polizei geweckt. Der damals 37-Jährige hatte neben Alkohol auch Kokain und GBL, eine Art K.o.Tropfen, konsumiert.
Kurze Zeit später fuhr der Mann wieder durch die March. Er überholte waghalsig einen Bus, fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit, touchierte entgegenkommende Fahrzeuge und «räumte Verkehrsinseln ab». Dies wiederum mit mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Jetzt mit Velo statt mit Auto unterwegs
Dies alles sei in einer sehr schwierigen Zeit passiert, bejahte der Angeklagte diese Woche vor Gericht. Sein Chef sei gestorben, und er sah sich mit viel Verantwortung konfrontiert. Er musste die Firma fast im Alleingang weiterführen und war überfordert. Er arbeitet jedoch immer noch für diese Firma und mittlerweile helfe ihm der Sohn des verstorbenen Chefs bei der Arbeit.
Der Angeklagte bekennt sich in allen Punkten schuldig. Das Auto ist unterdessen verkauft, er fährt heute Velo. Sein Ziel ist es jedoch, in Zukunft wieder legal Auto zu fahren. «Das würde vieles vereinfachen», sagt er.
Abgekürztes Verfahren, da in allen Punkten geständig
Da der Märchler in den Jahren 2012 und 2014 bereits zwei Vorstrafen wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand kassiert hat, sei es nun «der letzte Zwick an der Geissel» oder eben «die letzte Chance» auf eine bedingte Strafe, wie der Vizepräsident des Bezirksgerichts March sagte. Ausschlaggebend für das abgekürzte Verfahren ist das vollumfängliche Geständnis des Mannes.
Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Monate Freiheitsstrafe, die aufzuschieben ist für eine Probezeit von vier Jahren, und 4'000 Franken Busse. Das Gericht übernimmt diese Forderungen Eins zu Eins. Der Mann muss Untersuchungs- und Gerichtskosten von über 10'000 Franken bezahlen. «Es ist schrecklich gewesen, was ich gemacht habe, ich schäme mich dafür und es tut mir leid», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.