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23.11.2024
21.11.2024 10:57 Uhr

Drohung, versuchte Nötigung und eine Crash-Fahrt in die Fassade

Bild: shutterstock.com
Ein 39-jähriger Ausserschwyzer versuchte mit Suizid-Androhungen seine ehemalige Partnerin zum Bleiben zu nötigen. Daneben hatte er aber noch mehr auf dem Kerbholz.

Ein 39-jähriger Ausserschwyzer konnte nicht damit umgehen, dass seine Partnerin ihn verlassen wollte. Im Frühling vergangenen Jahres schrieb er ihr darum gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, dass es ihr noch lange «leidtun werde», finanziell wie strafrechtlich. «Mich willst du nicht zum Feind». Sie habe mit dem Falschen gespielt.

Suizid als Druckmittel

Als diese Drohung nicht fruchtete, übermittelte er ihr später, dass er ihre Liebe testen wolle, und fragte, ob sie wirklich bereit sei, ihn zu verlieren. Die Frau antwortete daraufhin, dass sie im Spital anrufen werde. Darauf meinte er, dass das Spital sie anrufen werde, weil er dort liege. Sie fürchtete, dass er Selbstmord begehen möchte. Später drohte er ihr, einen Bekannten zu einer Anzeige gegen sie zu veranlassen, falls sie ihn verlasse. Diese Suizid-Ankündigung war nicht neu. Bereits vorher hatte er ihr mitgeteilt, dass er Suizid begehen werde, sollte sie ihn verlassen. In einem Brief schrieb er, dass er sie auch lieben werde, wenn es ihn nicht mehr gebe.

In einem Postskriptum richtete er sich an die Polizei mit der Bitte, sich an seine Partnerin zu wenden, wenn ihm etwas passieren sollte. Weiter gab er noch seine Blutgruppe bekannt und dass er keine lebensverlängernden Massnahmen wünsche. Sie verliess ihn trotzdem. Doch er hatte noch anderes auf dem Kerbholz. Unter anderem suchte er einen Bekannten am frühen Morgen auf, beschädigte dessen Eingangstür und drohte, ihm das Geschlechtsteil abzuschneiden, sollte dies mit der «Vergewaltigung wirklich stimmen».

In die Fassade gekracht

Anfang dieses Jahres fiel er dann wegen einer Crash-Fahrt auf. So lenkte er gegen 21.30 Uhr sein Fahrzeug in einen Kreisel, infolge von Unaufmerksamkeit kollidierte er dabei mit einer Signalisationstafel und krachte anschliessend in die Fassade eines Restaurants.

Dieser Crash vermochte ihn allerdings nicht zu bremsen. Ungeniert fuhr er mit Rissen in der Frontscheibe, kaputter Fahrzeugfront und defekten Scheinwerfern weiter betriebssicher sieht anders aus. Bei der Polizei meldete er sich wegen des Unfalls erst am Nachmittag des Folgetages.

Bedingte Geldstrafe

Dieser Delikt-Katalog zog Post von der Staatsanwaltschaft nach sich. Sie verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung, Sachbeschädigung, vorsätzlicher Titelanmassung, Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregel wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 120 Franken, bei einer Probezeit von vier Jahren.

Vier Tagessätze gelten durch erstandene Haft als geleistet. Zudem muss der 39-Jährige eine Busse von 3960 Fr. und Verfahrenskosten über rund 8996 Fr. bezahlen. Auf einen Widerruf eines Strafbefehls von 2019 verzichtet die Staatsanwaltschaft, setzt aber eine vierjährige Probezeit an. Eine Zivilforderung über 3000 Fr. wird auf den Zivilweg verwiesen.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 21. November 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24