Der 32-jährige Geschäftsführer und ein ehemaliger 34-jähriger Angestellter haben bei der Befragung am Montagmorgen sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Beschuldigte sind in der Schweiz aufgewachsene und wohnhafte türkische Staatsbürger.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Sie sollen gemäss Anklageschrift mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine in Zürich durch zwei türkische Krankenschwestern unsachgemäss durchgeführte Haartransplantation. Der Betroffene klagte während des Eingriffs mehrfach über starke Schmerzen.
