Da hat aber jetzt auch wirklich alles gefehlt: Ein Schwyzer war an seinem Wohnort regelmässig mit seinem E-Motorrad unterwegs. Dieses war jedoch nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. Es verfügte weder über Rückspiegel noch über eine Beleuchtung. Ausserdem war das Motorrad nicht versichert und hatte keine Kontrollschilder.
Einen Fahrausweis hatte er auch keinen
Der Fahrer selbst, ein 20-jähriger Koch, besass nur den Lernfahrausweis, der jedoch seit einem Jahr abgelaufen war. Mehrmals habe er Kollegen auf dem E-Motorrad mitgenommen, schreibt die Schwyzer Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl.
Staatsanwaltschaft lässt Milde walten
Weil er schon im Februar 2023 einen Strafbefehl erhalten hatte, hätte die Staatsanwaltschaft die dortige Strafe nun auslösen können. Sie lässt jedoch Milde walten und erhöht für den älteren Strafbefehl die Probezeit für den jungen Mann um ein Jahr. Dennoch muss er insgesamt 6500 Franken berappen. Hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 1370 Franken.
