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28.09.2024

Ein Diebstahl, der teuer wird

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: shutterstock.com
Dass man nicht stehlen sollte, weiss jetzt auch ein Dieb, der im Pflegezentrum sein Unwesen trieb.

Gleich verschiedener Delikte machte sich 2023 ein 48-Jähriger mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen schuldig. Zunächst stahl er Bargeld von einem Mann in einem Pflegezentrum in Ausserschwyz. Insgesamt 2000 Franken. Dem gleichen Opfer entwendete er ausserdem die Maestrokarte. Damit hob er insgesamt 8000 Franken ab. Ein weiterer Versuch, mittels der Karte an Geld zu kommen, scheiterte. Im November letzten Jahres war er ausserdem mit einem Auto in der Region unterwegs, obwohl ihm der Führerausweis zu dem Zeitpunkt entzogen worden war. So steht es im Strafbefehl.

Nun wird der Mann zur Kasse gebeten. Auf ihn kommen eine Busse und Verfahrenskosten von insgesamt 9550 Franken zu. Darüber hinaus bekommt er – unter Einbezug einer widerrufenen Strafe – eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 150 Franken aufgebrummt. Diese wird aufgeschoben auf eine Probezeit von vier Jahren. Die Zivilforderung des Opfers im Betrag von 15'000 Franken wird teilweise gutgeheissen und der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer den Betrag von 10'000 Franken zu bezahlen. Im Übrigen wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 23. September 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Michel Wassner, Redaktion March24 & Höfe24