Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
17.08.2024
15.08.2024 10:14 Uhr

Familientyrann zeigte sich gegen aussen als liebender Mann und Vater

Bild: Keystone
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte im Abwesenheitsverfahren einen 36-jährigen Mann, der abgetaucht ist.

Für den Staatsanwalt war klar: Der Beschuldigte gab vor, ein liebenswerter Ehemann und Vater zu sein, in Tat und Wahrheit tyrannisierte und schlug er über längere Zeit seine Familie. Deswegen sollte der heute 36-jährige eingebürgerte Schweizer mit nordafrikanischer Herkunft für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Verfahren gegen ihn fand vor dem Strafgericht ohne seine Anwesenheit statt, nachdem er zweimal unentschuldigt dem Prozess fernblieb. Er ist untergetaucht. Auch sein Anwalt, der sich vergeblich gegen das Abwesenheitsverfahren einsetzte, wusste nicht, wo er sich aufhält.

Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung, Drohung sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes waren die Anklagepunkte. Tatort war stets die Familienwohnung.

Zwei Jahre Haft und happige Kosten

Der Verteidiger forderte umfassende Freisprüche, da sei Mandant in der polizeilichen Befragung ja alle Vorwürfe bestritten hatte.Das Strafgericht befand den Beschuldigten in praktisch allen Anklagepunkten als schuldig. Es bestrafte ihn für die versuchte und vollendete sexuelle Nötigung sowie für die Freiheitsberaubung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Anrechnung von 67 Tagen bereits erfolgter Haft, für die weiteren Schuldsprüche mit einer bedingten Geldstrafe von total 5400 Franken sowie für die Übertretungen mit einer Busse von 1000 Franken. Einige als einfache Körperverletzungen angeklagte Tatbestände stufte das Strafgericht als Tätlichkeiten ein. Diese Verfahren wurden aber aufgrund von Verjährung eingestellt.

Gutgeheissen wurden vom Gericht die Schadenersatzforderung der Ehefrau im Betrag von 1340 Franken sowie die Genugtuungsforderungen der beiden Kinder im Umfang von 3000 und 1500 Franken. Die von der Ehefrau verlangte Genugtuung von 5000 Franken wurde mangels rechtzeitiger substanzieller Begründung auf den Zivilweg verwiesen. Schliesslich hat der Beschuldigte die Rechtsvertreter von Frau und Kindern mit 12 300 Franken zu entschädigen und die Verfahrenskosten im Betrag von knapp 50 000 Franken zu bezahlen. – Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Du willst mehr wissen?

Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 12. August 2024 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Immer auf dem neuesten Stand

Mit unserem Newsletter erfährst du regelmässig Aktuelles aus der Region.
Jetzt den Newsletter bestellen.

Ruggero Vercellone, freier Mitarbeiter March24 & Höfe24