Ein 43-jähriger abgewiesener Asylbewerber aus Algerien machte sich im Januar in die March auf und durchsuchte mit «Kollegen» einen unverschlossenen Personenwagen. Darin fand er zwei Packungen Zigaretten im Wert von 16.80 Franken. Daraufhin wurde er verhaftet.
Der «Coup» hatte sich keinesfalls gelohnt. Denn die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte den Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen, mit einer Probezeit von fünf Jahren. Zwei Tage gelten durch erstandene Haft als geleistet.
Rechtswidrige Einreise und illegaler Aufenthalt
Dabei wurden ihm nicht nur die beiden Zigi-Päckli zum Verhängnis. Denn neben Diebstahl werden ihm auch vorsätzliche rechtswidrige Einreise und vorsätzlicher rechtswidriger Aufenthalt zur Last gelegt. Er war Anfang Januar aus Deutschland ohne gültige Papiere und Visum in die Schweiz eingereist – obwohl gegen ihn bis August 2025 ein dreijähriges Einreiseverbot galt. Die zwei Tage bis zu seiner Festnahme verbrachte er demnach illegal im Land.
Schon mehrfach straffällig
Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Haftstrafe, zum einen, um ihn davon abzuhalten, weitere Verbrechen zu begehen. Der Mann ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und wurde bereits zu mehreren, teilweise bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Dennoch habe er innerhalb kurzer Zeit mehrfach einschlägig delinquiert, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl. Zum anderen sei aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht zu erwarten, dass eine Geldstrafe vollzogen werden könne. Die beiden Zigaretten- Schachteln wurden übrigens eingezogen – eine davon leer, die andere angebraucht. Auf Verlangen kann er sie gemäss Staatsanwaltschaft wiederhaben.
