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Sport
26.06.2024

Vorsicht beim «Paddling»

Bild: Zentralschweizer Polizei
Die Trendsportart Stand Up Paddling hat mittlerweile auch auf den Zentralschweizer Gewässern viele Anhänger gefunden. Jedoch kennen etliche Benutzende die geltenden Vorschriften nicht, wie die Kantonspolizei Schwyz in einer Mitteilung schreibt.

Ruhig und schwerelos übers Wasser gleiten, gehört in den warmen Monaten zu einer der beliebtesten Freizeitaktivitäten. Mit einem Stand Up Paddle, kurz SUP genannt, ist genau das möglich. Um ein SUP mit möglichst viel Sicherheit zu nutzen, gilt es folgende Punkte zu beachten: 

  • Paddeln Sie nicht allein und planen Sie Ihre Tour gut. Im Idealfall besuchen Sie einen Einführungskurs. 
  • Ab 300m Entfernung vom Ufer und auf Flüssen ist das Mitführen einer Schwimmweste Pflicht. Wir empfehlen jedoch, immer ein Rettungsmittel zu tragen. Bei Nebel, Dämmerung und Nacht ist ein weisses Rundumlicht auf dem SUP Vorschrift. 
  • Das SUP ist in geeigneter Form mit Namen, Adresse und Telefonnummer zu beschriften. 
  • Kleiden Sie sich entsprechend der Wassertemperatur, der Wetter- und Windvorhersage. 
  • Verwenden Sie eine Leash bzw. Fussleine nur auf Seen, nicht aber auf Flüssen. 
  • Halten Sie einen Abstand von mind. 25m zu Wasserpflanzen wie Seerosen, Schilf, etc. 
  • Gelbe Bojenfelder dürfen nicht befahren werden. Meiden Sie Zonen mit badenden Personen. 
  • Kurs- und Güterschiffe, Segelboote und Berufsfischer haben immer Vortritt. Unter Ruder- und Paddelbooten (SUP) gilt Rechtsvortritt.  
  • Halten Sie Anlegestellen, Hafeneinfahrten und Fahrwege von Kursschiffen frei. 
  • Sturmwarnung: Befolgen Sie das orange Blinklicht. Langsames Blinken = Ufernähe aufsuchen. Schnelles Blinken = Gewässer sofort verlassen. 
  • Verzichten Sie vor und während des Paddelns auf Alkohol. 
  • Fordern Sie in Notfällen unter der Nummer 117 Hilfe an.  
PD / March24 & Höfe24