An einem Juli-Tag vor knapp zwei Jahren fuhr ein Automobilist mit heruntergelassenen Scheiben ausserorts auf der Zürcherstrasse in Tuggen in Fahrtrichtung Holeneich, als es kurz vor der langgezogenen Rechtskurve «Lägeten» passierte: Eine Wespe flog ins Auto und schwirrte auf dem Fahrersitz zwischen den Beinen des Beschuldigten hin und her. Der bemitleidenswerte Mann, der auf Wespen allergisch ist, geriet in einen Schockzustand, weil sie ihn an den Beinen zu stechen drohte. Es ging alles sehr schnell und letztlich kam es zum Schreckensszenario: Trotz der angepassten Geschwindigkeit geriet er innert Sekundenbruchteilen auf die Gegenfahrbahn und kollidierte links-frontal und seitlich mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen. Nach der Kollision konnte er sich glücklicherweise eigenständig aus dem Wagen befreien. Er erlitt eine Platzwunde und musste wegen seiner eingedrückten Lunge notfallmässig im Spital behandelt werden. Die übrigen beiden Verkehrsteilnehmer blieben unverletzt. Die unfallverursachende Wespe lag danach auf dem Fahrersitz. Glück im Unglück.
Ihm wurde Vorsatz vorgeworfen
Der Staatsanwalt machte das Opfer zum Täter und erliess einen Strafbefehl. Er sprach ihn wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» schuldig. Der Mann habe eine vorsätzliche und grobe Verletzung der Verkehrsregeln begangen. Der Staatsanwalt hielt ihm vor, dass er eine Verrichtung vorgenommen habe, welche die Bedienung seines Fahrzeugs erschwerte.
Freispruch für den Fahrer
Das Bezirksgericht March war nicht dieser Meinung. Es sprach den Angeklagten frei, die Verfahrenskosten werden erlassen und auf die Staatskasse genommen. Zudem wird er für die Anwaltskosten entschädigt.
Denn Vorsatz sei hier nicht im Spiel gewesen, er habe eben kein kontrolliertes Manöver (wie beispielsweise Herumschrauben am Radio oder die Bedienung des Handys) vorgenommen.