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Kanton
17.02.2024
16.02.2024 14:41 Uhr

Schwyzer Kantonalkirchenrat muss neu gewählt werden

Die Wahlen finden still oder an der Urne statt.
Die Wahlen finden still oder an der Urne statt. Bild: Archiv
Die römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Schwyz wählen im Frühling ihr neues Kirchenparlament. Vorgesehen sind stille Wahlen am 30. März oder die Urnenwahl am 12. Mai.

Es sei nicht immer einfach, den kantonalen Kirchenrat zu besetzen, sagt Linus Bruhin auf Anfrage. Als langjähriger Sekretär der römischkatholischen Kantonalkirche ist er mit dieser Materie bestens vertraut.

Kürzlich erging das Dekret für die Gesamterneuerungswahlen des Kantonskirchenrates im Jahr 2024 an alle Kirchgemeinden des Kantons Schwyz. Seit 2001 wird in einem Vierjahresturnus das Kirchenparlament der Schwyzer Katholiken gewählt.

Und welches sind die Aufgaben des Kirchenparlaments? Diese sind festgelegt, darunter fallen etwa die Unterstützung der Kirchgemeinden und ebenso die Sicherstellung des Finanzausgleichs für die Kirchgemeinden. Ferner sichert sie administrative Unterstützung in den diversen Aufgaben der Schwyzer Kirchgemeinden zu.

Auch stille Wahl möglich

Die Wahlen finden still oder an der Urne statt. Werden in einem Wahlkreis nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, findet am 30. März die stille Wahl statt.

Bei mehreren Vorschlägen findet die Wahl an der Urne am 12. Mai statt. Den Sitz erhält, wer inder jeweiligen Gemeinde die meisten Stimmen erzielt.

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Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 15. Februar 2024 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Johanna Mächler, Redaktion March24 & Höfe24