In der Schweiz werden rund 5'000 stationäre Sirenen für den Allgemeinen Alarm betrieben. Rund 600 davon können gleichzeitig für den Wasseralarm eingesetzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass die Sirenen auf dem neusten technischen Stand sind und betriebsbereit gehalten werden.
Im Kanton Schwyz erfüllen diese Aufgabe 110 stationäre, wovon davon 36 Kombisirenen sind, und mehr als 60 mobile Sirenen. Zudem wird die Alarmierung der Bewohner in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden mittels Telefon sichergestellt.
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr und um 13.45 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von zwei Mal einer Minute Dauer. Die Testphase für den allgemeinen Alarm darf, wenn nötig, bis 14 Uhr weitergeführt werden. Um 14.15 Uhr und um 15 Uhr wird ab unterschiedlichen Auslösestellen in den gefährdeten Gebieten unterhalb der beiden Stauanlagen (Sihlsee und Wägitalersee) das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Der Test ist um 15.30 Uhr abgeschlossen.
Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf www.alert.swiss und auf Teletext, Seite 680 und 681, sowie auf den örtlichen Wasseralarm-Merkblättern.
