Der Geschäftsführer einer Märchler Firma ging nach Schweissarbeiten kurz in die Pause und erlebte nach seiner Rückkehr eine böse Überraschung: Dichter Rauch empfing ihn in der Werkstatt. Deswegen stand er unlängst vor dem Bezirksgericht – aber nicht etwa wegenfahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vorsätzliche Widerhandlung gegen das Unfallversicherungsgesetz vor. Er habe es versäumt, eine Palette und ein Plastikbehältnis unter der Werkbank wegzuräumen. Der Funkenflug habe diese entzündet. Das Gericht folgte dem Strafantrag und verurteilte den Mann.
Region
04.02.2024
01.02.2024 14:27 Uhr
Schweisser wegen Feuer verurteilt
 
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Nach einem Brand im Zusammenhang mit Schweissarbeiten musste sich ein 45-Jähriger vor dem Bezirksgericht March verantworten. Aber nicht etwa wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst.