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Auto & Mobil
09.01.2024
10.01.2024 16:27 Uhr

Freie Sicht in alle Richtungen ist Pflicht

Wer sein Auto nicht richtig enteist, kann gebüsst werden.
Wer sein Auto nicht richtig enteist, kann gebüsst werden. Bild: Kapo St.Gallen
Die kalte Jahreszeit hält Einzug und sorgt für verschneite und vereiste Autos. Wer sein Fahrzeug nicht richtig von Schnee und Eis befreit, kann gebüsst werden.

In den vergangenen Wochen musste die Kantonspolizei Schwyz vereinzelt Autofahrer anzeigen, welche nicht über die erforderliche freie Sicht verfügten oder mit zu viel Schnee auf dem Fahrzeugdach oder der Motorhaube unterwegs waren, sagt Mediensprecher Florian Grossmann auf Anfrage. Denn wer glaubt, für die Fahrt reiche ein Guckloch durch die Eisschicht, der liegt falsch und gefährdet damit nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Deshalb gilt: «Die Fahrerin oder der Fahrer muss in alle Richtungen freie Sicht haben», sagt Grossmann.

Eisstücke könnten runterfallen

Neben der Front- und den vorderen Seitenscheiben seien auch Scheinwerfer, Rückspiegel und Blinker von Eis und Schnee zu befreien. Ebenfalls schnee- und eisfrei müssen das Fahrzeugdach und die Motorhaube sein, da während der Fahrt oder eines Bremsmanövers Eisstücke herunterfallen oder stiebender Schnee andere Verkehrsteilnehmende erschrecken oder verletzen könnten.

Auf das Enteisen der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe kann laut Grossmann verzichtet werden, wenn zwei Aussenspiegel am Fahrzeug angebracht sind, die nicht beschlagen oder vereist sind und so die Sicht nach hinten ermöglichen. Ansonsten gibt es nicht viel Spielraum. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem drohen saftige Bussen und ein Führerausweisentzug.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 8. Januar 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24