Von Oktober 2022 bis August 2023 ging ein 29-jähriger Pflegefachmann aus der Dominikanischen Republik bei verschiedenen Patientinnen und Patienten von privaten Spitex-Organisationen auf Diebestour in Ausserschwyz und Umgebung. Bei den ersten Opfern, einem Ehepaar, klaute er zwischen Oktober und Januar aus ihrer Wohnung Bargeld im Wert von 4000 Franken und diversen Schmuck – Gesamtwert 19'983 Franken. Beim zweiten Opfer, einer Frau, nahm er zwischen Oktober und Januar 100 Franken in bar mit und sieben Handtaschen im Wert von 2200 Franken.
Beim dritten Opfer reichte ihm die Barschaft wohl nicht. Er schnappte sich im April 2022 ihre Debit-Karte und hob innerhalb von zwei Tagen viermal Geld damit ab – insgesamt 8000 Franken. Beim vierten Mal widmete er sich wieder einem Ehepaar. Er klaute 830 Franken in bar aus dem Portemonnaie der Frau und 140 Franken aus dem Geldbeutel des Mannes. Auch eine Uhr im Wert von 1700 Franken fand den Weg zu ihm. Und nicht einmal der Staubsauger im Wert von 80 Franken war vor ihm sicher. Gesamtschaden: 2750 Franken.
Sogar Ringe vom Finger gezogen
Von Juli bis August ging er dann ganz dreist vor – seinem fünften Opfer, einer Frau, zog er anlässlich einer Fingermassage gleich drei Ringe im Wert von 3000 Franken vom Finger. Und im August kriegte er eine Armbanduhr im Wert von 1000 Franken in die Hände. Zudem packte er bei seinem damaligen Auftraggeber 15 Frotteetücher und acht Waschtücher in seinen Ruck-sack und nahm sie mit.
Damit nicht genug: Im Juni 2023 wurde er dabei erwischt, wie er mit dem Auto unterwegs war – ohne Führerschein. Sein ausländischer Fahrausweis war ihm anlässlich einer Kontrollfahrt im Kanton Schwyz mit sofortiger Wirkung aberkannt worden. Im Dezember 2022 war er schon einmal aufgefallen – er lenkte sein Auto, bei dem der Abgaswartungstest schon drei Monate abgelaufen war.
Busse und Verfahrenskosten
Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen mehrfachen Diebstahls, geringfügigen Diebstahls, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand, vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzugs oder Aberkennung des Ausweises.
Dafür kassierte er eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse über 2750 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 5870 Franken bezahlen.
