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Kanton
30.11.2023

Wohin mit dem Schnee nach der Räumung?

Bild: zVg
Schneefall sorgt nicht nur für Freude. Die Räumung der Schneemassen führt teilweise zu Problemen. Ein paar Grundsätze, um diese zu vermeiden.

Unkontrollierte Schneeablagerungen…

In den vergangenen Wintern wurde teilweise festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmenareale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde an Gewässerabschnitten, die nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt. Ausserdem handelte es sich nicht überall um sauberen bis mässig verschmutzten Schnee.

…und deren Folgen

Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Ausserdem beeinträchtigt dies die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt.

Was gilt es zu beachten?

  • Wo immer möglich ist auf eine Schwarzräumung zu verzichten.
  • Der Schnee ist vor Ort zu lagern. Dies gilt insbesondere für private Plätze und Strassen.
  • Private dürfen keinen Schnee in die Gewässer einbringen. In Notfällen sind die zuständigen Personen der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.
  • Die Ablagerung von Schnee in Oberflächengewässer darf nur an dafür bestimmten Stellen durch die öffentlichen Dienste (Kanton, Bezirke und Gemeinden) oder deren Beauftragte erfolgen.
  • In die Gewässer darf nur Schnee eingebracht werden, welcher weniger als 48 Stunden alt, d. h. nur mässig belastet ist.
PD/March24 & Höfe24