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Kanton
23.11.2023

Wie in einem schlechten Krimi

Der Angeklagte, der mit dem Opfer eine inzestuöse Beziehung unterhielt, stach dreimal auf die heute 31-Jährige ein.  (Symbolbild)
Der Angeklagte, der mit dem Opfer eine inzestuöse Beziehung unterhielt, stach dreimal auf die heute 31-Jährige ein. (Symbolbild) Bild: zvg
Ein Mann stach im August 2020 in Sattel mehrmals auf seine Tochter und Lebensgefährtin ein. Nun stand er vor dem Kantonsgericht – auch das Opfer wurde erstmals befragt.

Eigentlich unvorstellbar: Ein 57-jähriger Mann sticht im Sommer 2020 in Sattel mehrmals auf seine Tochter und Lebensgefährtin ein, mit der er einen gemeinsamen Sohn hat. Grund: Sie wollte ins Erotikgeschäft einsteigen und sich als «Sugarbaby» betätigen. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Strafgericht verhandelt. Die Einvernahme des Opfers war im Berufungsverfahren vom Verteidiger beantragt worden, der auf versuchten Totschlag plädiert und eine Gefängnisstrafe von maximal fünf Jahren beantragt. 

Dreimal auf sie eingestochen

Die heute 31-jährige Frau schilderte dem Gericht den verhängnisvollen Abend: Nachdem sie ins Bett gegangen sei, sei er ins Zimmer gekommen und habe mit einem Schlachtmesser auf sie, die bäuchlings im Bett lag, in den Rücken eingestochen. Sie habe sich gewehrt und habe sich auf den Rücken drehen können, dann habe er wieder zugestochen – diesmal in die Lunge. Er sei dann von ihr gestiegen, sei im Schlafzimmer bei ständig offener Balkontüre hin und her gelaufen. «Er sagte mir, ich soll sterben und aufhören zu kämpfen. Er werde mir den Gnadenstoss geben. Ich müsse wegen allem, was ich ihm angetan habe, sterben.» Als sie ihm entgegnete, er müsse etwas Geduld haben, sie sterbe eh in zehn bis zwanzig Minuten, habe er gesagt, dass er nicht so viel Zeit habe. Anschliessend habe er ein drittes Mal zugestochen, bis er die von der Nachbarschaft alarmierte Polizei, die mit Blaulicht angerückt war, bemerkte. Da habe er gesagt, dass sie offenbar Glück habe und nicht sterben müsse. Er habe sie auf den Mund geküsst und habe sich dann der Polizei gestellt.

Erstinstanzlich breits verurteilt

Das Strafgericht hatte den 57-jährigen Deutschen erstinstanzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und beantragt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten. Das Kantonsgericht wird sein Urteil schriftlich eröffnen.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 22. November 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Ruggero Vercellone, feier Mitarbeiter March24 & Höfe24