Der mehrfachen vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz machte sich eine 70-jährige Ausserschwyzerin schuldig. Die Opfer: drei Schlangen und ein Grünleguan. Sie hielt drei Königspythons, die stark abgemagert waren und bereits eine dreieckige Körperform aufwiesen. Die Schlangen waren in diesem Zustand bis zu dem Zeitpunkt noch keinem Tierarzt vorgestellt worden. Bei einem Hausbesuch kurz darauf stellte eine Tierärztin aus der Region fest, dass die drei mageren Schlangen einen verschleimten Hals aufweisen und der Verdacht auf Lungeninfektion bestand. Insgesamt drei der Tiere wurden in der Folge ihres Zustandes eingeschläfert. Gemäss Strafbefehl kannte die Beschuldigte aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als Tierhalterin ihre gesetzlichen Pflichten und wusste, dass sie sich um die kranken Tiere hätte kümmern müssen. Dennoch suchte sie nicht unverzüglich den Tierarzt auf.
Terrarium und Grünleguan
Was die Lebensumstände der Tiere zusätzlich verschlechterte, war das Terrarium, in dem sie gehalten wurden. Es war zu klein und entsprach baulich nicht den Mindestanforderungen. Dadurch waren die Schlangen in ihrer Fortbewegung eingeschränkt und konnten ihr artspezifisches Kletterbedürfnis nicht ausleben. Auch die Temperatur im Terrarium war nicht dem wechselwarmen Tier angemessen.
Die Beschuldigte hielt zudem einen Grünleguan, ebenfalls unter des Tieres unwürdigen Bedingungen. So stand dem Leguan kein heizbares Becken ausreichender Grösse zum Baden zur Verfügung und auch nicht genügende UV-Strahlung. Diese ist für die Knochenbildung, das Hautmilieu und die Vitalität der Reptilien wichtig. Zudem missachtete die Ausserschwyzerin die Verfügung des Kantonstierarztes, wonach sie verpflichtet gewesen wäre, bauliche Massnahmen zur Verbesserung für die Tiere vorzunehmen oder andernfalls die Schlangen umzusiedeln oder wegzugeben. Per Strafbefehl wurde die Frau nun zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken, total 5400 Franken und einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Sie muss auch die Verfahrenskosten von 920 Franken bezahlen
