Der Kanton Obwalden hatte den Flugplatz 2015 im Baurecht vom Bund übernommen und die Anlage 2016 an die Flugplatzgenossenschaft Obwalden vermietet. Weil bis Ende 2023 keine rechtskräftige Betriebsbewilligung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) möglich sei, falle der Flugplatz wie vertraglich vorgesehen an den Bund zurück, teilte die Staatskanzlei Obwalden am Freitag mit.
Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft nicht verlängern. Fragen zu einer künftigen zivilen Nutzung würden derzeit durch den Bund geprüft, teilte die Staatskanzlei mit.
